KFZ Sachverständiger Bensheim / KFZ Gutachter Bensheim - Sascha Creter

Kfz Sachverständiger in Bensheim & Umgebung …

  • Besichtigung bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt
  • Aufnahme aller Fahrzeugdetails & -Schäden
  • Detailliertes Gutachten innerhalb weniger Tage
  • Vermittlung von Werkstatt & Rechtsbeistand
  • Unkomplizierte und schnelle Abwicklung 

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Kfz Gutachter Bensheim, Bergstraße & Umgebung| Kfz Sachverständiger Bensheim, Bergstraße & Umgebung

Meine Leistungen

Schaden-Gutachten in Bensheim

  • Schadenart & Schadenhöhe feststellen
  • Unfallhergang wird beurteilt
  • Wertminderung wird ermittelt
  • Beweissicherung wird durchgeführt

Wert-Gutachten in Bensheim

  • Fahrzeugwert wird ermittelt
  • Vorhandene Schäden werden beurteilt

Weitere Leistungen

  • Karosserievermessungen
  • Kaufbegleitung für Gebrauchtwagen
  • Reparaturbegleitung
  • Kostenvoranschläge
  • Kaskogutachten

Schaden-Gutachten in Bensheim

  • Schadenart & Schadenhöhe feststellen
  • Unfallhergang wird beurteilt
  • Wertminderung wird ermittelt
  • Beweissicherung wird durchgeführt

Wert-Gutachten in Bensheim

  • Fahrzeugwert wird ermittelt
  • Vorhandene Schäden werden beurteilt

Weitere Leistungen

  • Karosserievermessungen
  • Kaufbegleitung für Gebrauchtwagen
  • Reparaturbegleitung
  • Kostenvoranschläge
  • Kaskogutachten

Als Kfz Sachverständiger kenne ich Ihre Ansprüche

Als selbstständiger Kfz Sachverständiger in Bensheim, Kfz-Technikermeister und Partner der FSP/TÜV Rheinland mit 20 Jahren Erfahrung im Kfz-Wesen erstelle ich Gutachten für Kraftfahrzeuge aller Art. Bei einem Unfall führe ich dabei Schadengutachten zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche durch oder erstelle ein Wertgutachten zur Wertermittlung Ihres Kfz. Dabei besichtige ich Ihr Fahrzeug vor Ort oder in der Werkstatt Ihrer Wahl.

Im Schadensfall haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen Gutachter und Rechtsanwalt Ihrer Wahl um die Plausibilität und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung einen Kfz Sachverständigen beauftragt. Die Kosten sind dabei für ein Gutachten immer erstattungspflichtig.

Durch mein unabhängiges Gutachten als Kfz Sachveständiger Bensheim können Sie Ihre Ansprüche im vollen Umfang bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und auch die Nutzungsausfallentschädigung belegen.

Natürlich erstelle ich als Kfz Gutacher Bensheim für Ihr Fahrzeug gerne auch ein Wertgutachten, welches Sie beim Ankauf und Verkauf sowie bei Wertminderungsansprüchen nutzen und somit unabhängig belegen können.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie jederzeit gerne mit mir Kontakt auf.

1. Fragen per Telefon klären

Sie können mich jederzeit telefonisch erreichen und mit mir alle Fragen sowie den genauen Ablauf in Ihrem konkreten Fall in einem persönlichen Gespräch klären.

2. Begutachtung vor Ort

Nachdem wir einen Termin vereinbart haben, begutachte ich zum nächst möglichen Zeitpunkt Ihr Fahrzeug im Detail und nehme alle Schäden auf. 

3. Zeitnahes Gutachten

Ihr Gutachten erstelle ich nach der Schadensaufnahme in meinem Büro in Bensheim und lasse es Ihnen innerhalb weniger Tage zukommen.

Fragen per Telefon klären

Sie können mich jederzeit telefonisch erreichen und mit mir alle Fragen sowie den genauen Ablauf in Ihrem konkreten Fall in einem persönlichen Gespräch klären.

Begutachtung vor Ort

Nachdem wir einen Termin vereinbart haben, begutachte ich zum nächst möglichen Zeitpunkt Ihr Fahrzeug im Detail und nehme alle Schäden auf.

Zeitnahes Gutachten

Ihr Gutachten erstelle ich nach der Schadensaufnahme in meinem Büro in Bensheim und lasse es Ihnen innerhalb weniger Tage zukommen.

Der Kfz Gutachter bzw. Kfz Sachverständiger kümmert sich bei einem Autounfall um Ihr Unfallgutachten

Der Kfz Gutachter Bensheim hat viele verschiedene Aktivitäten. Ein wichtiger Bereich ist die Erstellung von Unfallgutachten, die nach einem Autounfall erstellt werden. Ein detailliertes Unfallgutachten, das von einem Kfz Sachverständigen in Bensheim erstellt wird, kann dem Geschädigten unter anderem helfen, seine Rechte bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Eine Schätzung der Werkstattkosten ist in diesem Fall nicht hilfreich, sondern kann eher schädlich sein. Nach einem Autounfall ist es darum auch wichtig, dass die Bewertung des Unfalls auch den Wert des Fahrzeugs bestimmt. Schließlich kann die Werkstatt nicht feststellen, ob der durch den Unfall verursachte Schaden ein Totalschaden ist. Dies kann nur von einem Kfz Gutachter oder einem Kfz Sachverständiger festgestellt werden.

Kfz Gutachter Bensheim Sascha Creter
Sascha Creter Kfz Gutachter Bensheim

Nach einem Unfall ist es auch wichtig, festzustellen, ob es sich bei dem Schaden um einen sogenannten Bagatellschaden handelt und somit nur ein Kostenvoranschlag benötigt wird. Aber gerade, wenn man sich nicht absolut sicher ist, ist es besser, den Kfz Gutachter einmal mehr anzurufen und ihn um Rat zu fragen, als einmal zu wenig. Besonders wenn Sie tatsächlich ein Unfallgutachten benötigen, um den Unfall zu melden, können Sie so jederzeit Ihren Anspruch bei der Versicherung geltend machen und Ihre Rechte verteidigen.

Aber nicht nur bei einem Unfall können Sie sich an den Kfz Sachverständiger Bensheim wenden sondern auch wenn Sie sich einen Gebrauchtwagen kaufen möchten. Der Kfz Sachverständige steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite um z.B. ein reparierten Unfallschaden festzustellen.

Zögern Sie also nicht und kontaktieren Sie mich umgehend:

Sascha Creter Kfz Sachverständiger Bensheim

Partner

TÜV Rheinland FSP Logo
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Begriffe – was bedeutet eigentlich…

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert wird definiert als der Betrag, den der Geschädigte für ein (seinem Fahrzeug vor Eintritt des Unfalls) vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Kfz-Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage. Der Wiederbeschaffungswert ist stets dann Berechnungsgrundlage für die Schadenersatzansprüche des Geschädigten, wenn das verunfallte Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat. (vgl. § 249 BGB)

Restwert
Der Restwert bezeichnet den Wert des nicht reparierten Unfallfahrzeuges. Dieser wird vom unabhängigen Sachverständigen unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten ermittelt. Grundlage der Restwertermittlung durch den Kfz-Sachverständigen im Kraftfahrzeughaftpflichtschaden sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 06.04.1993, Az. VI ZR 181/92 und vom 30.11.1999, Az. VI zR 219/98: Der Kfz-Sachverständige hat unter Berücksichtigung dieser Entscheidungen bei der Restwertermittlung den dem Geschädigten zugänglichen allgemeinen regionalen Markt zu berücksichtigen. Der BGH hat in beiden Entscheidungen die besondere Situation des Geschädigten berücksichtigt, dem eine unkomplizierte Schadenbeseitigung möglich sein muss. Hierzu zählt auch, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall in erster Linie an seinen Kfz-Betrieb wenden können soll und er nicht auf ihm regelmäßig nicht zugängliche Märkte verwiesen werden darf.
Merkantiler Minderwert
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte in der Regel Anspruch auf Ersatz der so genannten merkantilen Wertminderung. Dabei handelt es sich um den Betrag, den der geschädigte Autofahrer für sein Fahrzeug auch nach einer fachgerechten Reparatur bei einem Verkauf von einem potentiellen Käufer weniger erhalten würde, weil diesem Käufer gegenüber darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt. Die merkantile Wertminderung ist nicht grundsätzlich beschränkt auf Fahrzeuge jünger als 5 Jahre oder Laufleistung weniger als 100.000 km. Nach der neueren Rechtsprechung fällt merkantile Wertminderung je nach Schwere der Reparatur unabhängig von den vorgenannten Kriterien an. Auch bei fiktiver Abrechnung ist die merkantile Wertminderung auszugleichen.
Nutzungsausfall
Der Geschädigte, der für die Dauer der Instandsetzung seines beschädigten Fahrzeugs keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, hat grundsätzlich Anspruch auf Ausgleich der entgangenen Nutzung seines beschädigten Pkw. Die Höhe des Nutzungsausfallsatzes richtet sich nach dem beschädigten Fahrzeug. Der konkrete Tagessatz kann beispielsweise der Nutzungsausfallentschädigungstabelle „Sanden, Danner, Küppersbusch“ entnommen werden. Häufig kürzen Versicherer bei Fahrzeugen ab einem bestimmten Alter die Nutzungsausfallentschädigung auf einen zum Teil deutlich geringeren Betrag. Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich.
Fiktive Abrechnung
Im Haftpflichtschadenfall hat der Geschädigte nach wie vor die Verfügungsgewalt über sein verunfalltes Kraftfahrzeug. Letztlich entscheidet er – nach Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners – ob und ggf. wo das Fahrzeug repariert wird. Es besteht die Möglichkeit, den entstandenen Schaden nach Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen abzurechnen. Diese Art der Regulierung bezeichnet man als fiktive Abrechnung.

Kfz Sachverständiger Bensheim

Sascha Creter
Schillerstraße 94
64625 Bensheim

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Mo. – Do. 8 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 15 Uhr

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